Gebäude mit mehr als 12 qm Grundfläche müssen
                 in Schleswig-Holstein laut 
Landesverordnung zur Durchführung des Vermessungs- und Katastergesetzes vom 13. Mai 2014
                 (Link) eingemessen werden.
                 Die Kosten richten sich dabei nach dem Herstellungswert inklusive Eigenleistungen. 
 Nicht der Einmessungspflicht unterliegen Gebäude, welche
                 eine Grundfläche von weniger als 12 qm haben, Gartenlauben mit einer Grundfläche von unter 24 qm, Carports für ein oder zwei Pkw ohne zusätzlichen Abstellraum sowie alle Gebäude, die vor 1975 errichtet wurden.   
                 Die 
Kosten einer Gebäudeeinmessung berechnen sich nach der
                 
Landesverordnung über Gebühren des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein vom 21.10.2024, GVOBI. Schl.-H. 2024, 817
                 (Link)
                 und können mit dem
                 
Gebührenrechner
                 des Landesamtes für Vermessung Geoinformation Schleswig-Holstein kalkuliert werden.